AGBen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TropiCocktail Barkeeping & Services

I. Geltungsbereich

Den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden im Zusammenhang mit dem Erwerb unserer Dienstleistungen und dem in diesem Zusammenhang stehenden Kauf von Waren oder der Anmietung von Equipment liegen unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, persönliches Gespräch oder Internet) unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBen) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu Grunde. Einzelheiten zu den Dienstleistungen werden gesondert aufgeführt. Die reine Vermittlung von Dienstleistungen oder Lieferungen unterliegen nicht unseren AGBen, sondern denen der jeweiligen Erbringer der Leistungen bzw. der Lieferanten. Abweichende Bedingungen des Kunden haben für unsere AGBen keine Gültigkeit.

II. Bestellung(en), Lieferung(en)

  1. Bestellungen erfolgen über die üblichen und gebräuchlichen Medien. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten, solange der Vorrat reicht bzw. bis zur genannten Angebotsfrist. Bestellungen sind bindende Angebote. TropiCocktail Barkeeping & Services kann diese Angebote innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen.

  2. Die vereinbarte An- und Abfahrt, der Auf- und Abbau sowie die Lieferung der benötigten Produkte / des jeweiligen Mietgutes erfolgt an die bzw. zu der vom Kunden angegebene(n) Lieferadresse, ebenerdig.

  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware / das Mietgut an der angegebenen Lieferadresse und am erwarteten Liefertag unmittelbar nach Ankunft der Lieferung entgegengenommen wird, so dass es für den Zusteller zu keiner zeitlichen Verzögerungen kommt. Ist am erwarteten Liefertag an der angegebenen Lieferadresse niemand erreichbar, der die Ware entgegennehmen kann, so übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Mängel an den Produkten bzw. dem Mietgut bzw. aus einem etwaigen Verlust wegen Nichtzustellbarkeit.

  4. Die TropiCocktail Barkeeping & Services behält sich vor, eine Lieferung von Waren / Erbringung einer Dienstleistung abzulehnen, wenn die Lieferadresse außerhalb des gültigen Liefergebietes liegt, eine vorhergehende Bestellung des Kunden mehrfach nicht ausgeführt werden konnte oder der Kunde mangelnde Bonität aufweist.

  5. Der Aufbau der Bar(s) / Theke(n), der entsprechenden Arbeitsfläche(n) bzw. des Mietgutes erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen.

  6. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung der TropiCocktail Barkeeping & Services.

III. Miete von technischen Geräten (Mixer, Granitoren etc.) und Event-Equipment

Die technischen Geräte / das Mietgut werden / wird in einwandfreiem Zustand angeliefert. Davon hat sich der Auftraggeber zu überzeugen. Sollten nach Veranstaltungsschluss Mängel an den zuvor einwandfreien Geräten / dem zuvor einwandfreien Mietgut festgestellt werden, so behält sich die TropiCocktail Barkeeping & Services vor, die daraus resultierenden Reparaturen und evtl. Fahrtkosten in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maschinen nicht vom Personal von TropiCocktail Barkeeping & Services bedient wurden bzw. das Mietgut nicht fach- und sachgerecht benutzt wurde.

IV. Rückgaberecht

Alle Waren, insbesondere angebrochene Gebinde sind - sofern nicht vorher vereinbart - von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.

V. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie bis zum Ausgleich aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten, der TropiCocktail Barkeeping & Services.

  2. Das gegen Entgelt zur Verfügung gestellte Mietgut befindet sich für die Dauer der Anmietung im Besitz des Kunden. Der Eigentum jedoch verbleibt dauerhaft beim Verleiher. Beim Kauf von Equipment gilt wortgemäß Absatz V. Punkt 1.

  3. Die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an der Auslieferungsstelle an den Empfänger / Kunden über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens des Kunden, so geht die Gefahr mit der Mitteilung des Lieferanten über die Übergabebereitschaft an den Kunden auf diesen über.

VI. Preise

Sofern sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Angebot ein Preis nicht ergibt, gilt der aktuelle Listenpreis bzw. der vereinbarte Abgabepreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils gültigen Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot.

VII. Übernachtungen

  1. Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden - sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat - mit der Gesamtrechnung abgerechnet.

  2. Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.

VIII. Spesen

TropiCocktail Barkeeping & Services ist berechtigt, Spesen für die Mitarbeiter vom Auftraggeber zu verlangen. Diese werden, sofern nicht anders vereinbart oder bar vom Auftraggeber oder einem berechtigen Vertreter ausgezahlt, mit der Gesamtrechnung berechnet.

IX. Messe-/Parkausweise

Bei Messeveranstaltungen hat der Veranstalter / Auftraggeber für den Lieferer, den Barkeeper und ggf. weiteres Personal Parkausweise zur Verfügung zu stellen und den Zugang zum Veranstaltungs- bzw. Lieferort sicherzustellen.

X. Zahlung

  1. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Barzahlung nach Ende der Veranstaltung oder sofort (innerhalb von 8 Tagen) rein netto durch Überweisung nach Rechnungsstellung. TropiCocktail behält sich vor, bei umfassenden Dienstleistungen oder größerem Auftragsvolumen a conto-Zahlungen einzufordern. Dies wird im Einzelfall im Angebot schriftlich mitgeteilt..

  2. Die Bezahlung von Mietgut erfolgt unmittelbar bei Auslieferung / Abholung im Zuge der Übergabe.

  3. Die Rechnung wird dem Kunden unmittelbar nach Lieferung / Erbringung der Dienstleistung per E-Mail zugesandt oder persönlich übergeben.

  4. TropiCocktail Barkeeping & Services behält sich vor, im Einzelfall die Begleichung des feststehenden Teils der Kosten (z.B. Barkeeper-Honorar, Transportkosten, Leihgebühr, Übernachtungskosten) als Abschlagszahlung vor Beginn bzw. unmittelbar am Schluss der Veranstaltung in bar oder per Verrechnungsscheck zu verlangen.

  5. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist TropiCocktail Barkeeping & Services berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 8 % zu fordern.

  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TropiCocktail Barkeeping & Services anerkannt sind.

XI. Gewährleistung und Haftung
  1. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die gerügte Ware ist in der Originalverpackung vollzählig und fachgerecht (beim Fruchtmark mindestens -18°C) zu lagern und ggf. zur Besichtigung bereitzuhalten.

  2. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir nach Ihrer Wahl kostenlosen Ersatz oder bessern nach.

  3. Die Haftung der TropiCocktail Barkeeping & Services ist begrenzt auf den bestellten Warenwert, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei welchen die gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben, sowie Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

  4. Für Mängel und Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Lagerung durch den Kunden zurückgehen, übernimmt der Lieferant keine Haftung.

XII. Datenschutz

Der Kunde stellt uns seine zur Abwicklung der Bestellung(en) erforderlichen personenbezogenen Daten zur Verfügung. Wir werden diese Daten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Erledigung unseres Vertragsverhältnisses nutzen und verarbeiten und Dritten ausschließlich in diesem Rahmen und auch nur nach entsprechender Erlaubnis zur Verfügung stellen (z. B. bei der Vermittlung von weiteren Dienstleistungen etc.).

XIII. Fehlende(s) oder beschädigte(s) Gegenstände, Waren und Mietgut

Fehlende und beschädigte Gegenstände bzw. beschädigtes Mietgut einschließlich Gläser und weiteres Equipment werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Fehlende oder nicht mehr nutzbare Ware wird dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

XIV. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 07/2011.